Bin ich betroffen? Die kurze Antwort
Seit dem Sommer 2025 kommt in Gesprächen immer wieder die Frage: „Muss ich jetzt meine Website umbauen?“ Meistens ist die Antwort beruhigender, als die Leute erwarten. Aber schauen wir es uns der Reihe nach an.
Das Gesetz, kurz BaFG, setzt eine EU-Richtlinie um. Bei Websites zielt es auf den Online-Handel mit Verbrauchern: Webshops, Buchungsplattformen, Apps. Zwei Fragen entscheiden, ob Sie drin sind.
| Ihre Website | Fällt unter das BaFG? |
|---|---|
| Reine Informationsseite ohne Bestellung und Buchung | Laut WKO nicht erfasst |
| Webshop für Verbraucher | Ja, außer Sie sind Kleinstunternehmen |
| Online-Terminbuchung oder Reservierung für Verbraucher | Ja, außer Sie sind Kleinstunternehmen |
| Website mit Kontaktformular | Umstritten, die Behörde hat dazu noch nicht entschieden |
| Angebot nur für Unternehmen (B2B) | Nein |
Die Grenze von zehn Beschäftigten bezieht sich auf das Unternehmen, nicht auf den Webshop. Gerechnet wird laut WKO in Vollzeitstellen: Teilzeitkräfte zählen anteilig, Lehrlinge gar nicht.
Der Streitfall Kontaktformular
Hier wird es ehrlich gesagt unscharf. Die strenge Lesart: Ein Formular ist interaktiv, also fällt die ganze Website unter das Gesetz. Die andere Lesart: Eine Anfrage ist keine Bestellung, also nicht. Entschieden hat die Behörde das noch nicht. Die WKO empfiehlt, zumindest das Formular barrierefrei zu bauen.
Mein Zugang dazu: Dann machen wir das halt gleich ordentlich. Ein sauber beschriftetes Formular kostet in der Umsetzung kaum mehr und hilft jedem, der es ausfüllt.
Was „barrierefrei“ technisch heißt
Das Gesetz selbst nennt keinen technischen Standard. In der Praxis gilt: Wer die europäische Norm EN 301 549 einhält, für den wird die Barrierefreiheit vermutet. Die Norm verweist auf die Richtlinien WCAG 2.1; die WKO empfiehlt die neuere Fassung 2.2. Wer betroffen ist, muss außerdem auf der Website beschreiben, wie sie die Anforderungen erfüllt.
Übergangsfristen für Webshops und Buchungen gibt es keine. Zuständig ist das Sozialministeriumservice.
Ausgenommen heißt nicht egal
Jetzt kommt der Teil, den viele überhören. Neben dem BaFG gibt es seit Jahren das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Das verbietet Diskriminierung und gilt laut WKO regelmäßig auch für Unternehmenswebsites, unabhängig von der Betriebsgröße. Verwaltungsstrafen sieht es nicht vor; möglich sind ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice und Schadenersatz.
Und dann ist da noch die praktische Seite. Eine Website, die man mit schlechten Augen am Handy in der Sonne nicht lesen kann, verliert Kunden. Ganz ohne Gesetz.
Sechs Punkte, die jede Website können sollte
Kontrast: Dunkle Schrift auf hellem Grund oder umgekehrt. Hellgrau auf Weiß schaut elegant aus und ist nicht lesbar.
Überschriften: Eine Hauptüberschrift pro Seite, darunter sauber gestufte Zwischenüberschriften. Vorleseprogramme springen daran entlang.
Bildbeschreibungen: Jedes Bild mit Inhalt bekommt einen kurzen Alternativtext.
Tastatur: Menü, Links und Formulare müssen ohne Maus bedienbar sein. Probieren Sie es mit der Tabulatortaste.
Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehler werden als Text erklärt und nicht nur rot markiert.
Text als Text: Öffnungszeiten, Preise und Speisekarte gehören auf die Seite, nicht in ein Bild oder ein PDF.
Das ist keine vollständige Prüfung nach WCAG, aber wer diese sechs Punkte erfüllt, hat das Gröbste erledigt. Die ganze Liste für Ihre Website finden Sie im Artikel Website-Check: 25 Punkte.
Aus unserer Praxis
Die meisten Betriebe, mit denen ich rede, sind Kleinstunternehmen und haben keinen Webshop. Rechtlich sind sie beim BaFG also draußen. Trotzdem bauen wir Kontraste, Überschriften und Formulare von Anfang an sauber. Nachträglich umbauen kostet immer mehr. Und wenn der Betrieb wächst oder eine Terminbuchung dazukommt, muss man nicht von vorne anfangen.
Quellen
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, geltende Fassung, abgerufen am 13. August 2026
- Sozialministerium: Barrierefreiheitsgesetz, abgerufen am 13. August 2026
- WKO: Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce – FAQ, abgerufen am 13. August 2026
- WKO: Barrierefreier Webauftritt, abgerufen am 13. August 2026