Die Grundregel in einem Satz
Kaum ein Thema nervt meine Kunden so wie der Cookie-Banner. „Brauch ich das wirklich?“ Die ehrliche Antwort: Kommt drauf an, was auf Ihrer Website mitläuft.
Die Regel ist eigentlich simpel. Alles, was technisch nötig ist, damit die Website funktioniert, dürfen Sie ohne Nachfrage verwenden. Für alles andere brauchen Sie vorher ein Ja vom Besucher.
Das steht in § 165 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021. Dort heißt es, dass die Einwilligung „aktiv“ und auf Grundlage von klaren und umfassenden Informationen erteilt werden muss. Ein Banner, der nur sagt „Mit der Nutzung stimmen Sie zu“, erfüllt das nicht.
Was eine Einwilligung braucht und was nicht
| Dienst | Einwilligung nötig? | Warum |
|---|---|---|
| Warenkorb, Login, Sprachwahl | Nein | Unbedingt erforderlich für den gewünschten Dienst |
| Speichern der Cookie-Auswahl | Nein | Ohne das käme der Banner bei jedem Klick wieder |
| Google Analytics | Ja | Dient der Auswertung, nicht dem Betrieb der Website |
| Werbe-Pixel und Remarketing | Ja | Dient der Werbung |
| Eingebettete Videos und Karten | In der Regel ja | Der Anbieter erhält beim Laden Daten und setzt oft Cookies |
| Schriften vom eigenen Server | Nein | Es werden keine Daten an Dritte übertragen |
Die vorletzte Zeile übersehen viele. Ein eingebettetes Video oder eine Karte auf der Kontaktseite wirkt harmlos. Trotzdem fließen beim Laden Daten zum Anbieter. Die saubere Lösung ist ein Vorschaubild, und der eigentliche Inhalt lädt erst nach einem Klick.
Geht es auch ganz ohne Banner?
Jo, das geht. Und es ist gar nicht so selten sinnvoll. Wenn Ihre Website nur zeigt, wer Sie sind und was Sie machen, brauchen Sie vielleicht gar nix, was eine Einwilligung verlangt.
Schriften selbst hosten statt von einem fremden Server laden.
Auf Auswertung verzichten oder nur die Zahlen aus der Google Search Console verwenden. Die kommt ohne Cookies auf Ihrer Website aus.
Karte als Bild mit Link statt eingebetteter Karte.
Videos erst nach Klick laden.
Kein Banner heißt übrigens nicht, dass Sie nix erklären müssen. Die Datenschutzerklärung brauchen Sie trotzdem.
Woran Sie einen sauberen Banner erkennen
Wenn Sie Analytics oder Werbung einsetzen wollen, brauchen Sie den Banner. Dann aber bitte ordentlich:
Nix lädt vor dem Ja: Solange der Besucher nicht zugestimmt hat, darf kein Analyse- oder Werbeskript laufen. Das ist der Punkt, an dem die meisten Banner durchfallen.
Ablehnen ist so einfach wie Zustimmen: Zwei gleichwertige Schaltflächen auf der ersten Ebene, nicht „Akzeptieren“ groß und „Einstellungen“ klein.
Keine vorangekreuzten Kästchen: Aktive Einwilligung heißt, der Besucher klickt selbst.
Klar gesagt, wofür: Welche Dienste, welcher Zweck, wie lange.
Widerruf jederzeit: Ein Link im Fußbereich, über den man die Auswahl wieder ändern kann.
Auf web-focus.at haben wir es genau so gelöst. Zwei Schaltflächen, Google Analytics wird erst geladen, wenn jemand auf „alle“ klickt, und im Fußbereich steht „Cookie-Einstellungen“ zum Ändern. Mehr braucht es nicht.
Welche Arten es gibt und was das Wort „Cookie“ verschleiert
Der Name ist eigentlich irreführend. Es geht nicht nur um Cookies. Das Gesetz spricht allgemein vom Speichern von Informationen auf dem Gerät und vom Zugriff darauf. Ob das ein Cookie ist, der lokale Speicher des Browsers oder ein Zählpixel, ist egal.
Notwendig: Ohne sie funktioniert etwas nicht, das der Besucher gerade will. Der Warenkorb, der Login, die gemerkte Sprachwahl.
Statistik: Sie zählen, wie viele Leute kommen und was sie anschauen.
Marketing: Sie erkennen Besucher wieder, um ihnen später woanders Werbung zu zeigen.
Eigene und fremde: Eigene setzt Ihre Website selbst. Fremde kommen von eingebundenen Diensten, etwa einem Video-Anbieter oder einem Werbenetzwerk.
Nur die erste Gruppe geht ohne Einwilligung. Und „notwendig“ entscheidet nicht der Betreiber nach Gefühl. Es muss für den Dienst erforderlich sein, den der Besucher ausdrücklich will. „Ich brauch die Statistik für mein Geschäft“ zählt da leider nicht.
TKG und DSGVO: wer regelt was
Da geraten viele durcheinander, und ich versteh es. Es sind zwei Regelwerke, die ineinandergreifen.
Telekommunikationsgesetz 2021: Regelt, ob überhaupt etwas auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen werden darf. Daher kommt die Einwilligungspflicht.
DSGVO: Regelt, was mit den personenbezogenen Daten danach passiert, und wie eine gültige Einwilligung ausschauen muss.
Aus der DSGVO kommen zwei Punkte, die für den Banner wichtig sind. Erstens müssen Sie nachweisen können, dass jemand eingewilligt hat. Zweitens muss der Widerruf so einfach sein wie die Zustimmung. Wer mit einem Klick Ja sagen kann, muss auch mit einem Klick wieder Nein sagen können.
Was dazu in die Datenschutzerklärung gehört
Der Banner allein reicht nicht. Laut Gesetz müssen Sie den Besucher auch informieren, und dafür ist die Datenschutzerklärung da.
Welche Dienste Sie einsetzen, beim Namen genannt.
Welche Daten dabei verarbeitet werden.
Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage.
Wie lange die Daten gespeichert bleiben.
An wen sie gehen, etwa an den Anbieter des Analyse-Dienstes.
Banner und Erklärung müssen zusammenpassen. Ich sehe oft Websites, auf denen im Banner drei Dienste stehen und in der Erklärung sieben. Oder umgekehrt. Dann stimmt eines von beiden nicht, und das fällt auf.
Fertiges Werkzeug oder einfacher Banner?
Es gibt eine ganze Reihe fertiger Werkzeuge, die den Banner für Sie anzeigen und die Einwilligungen verwalten. Für einen Webshop mit zehn Diensten ist das sinnvoll. Für die Website eines Handwerkers mit einem einzigen Analyse-Dienst ist es oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Großes Werkzeug: Viele Dienste, viele Kategorien, automatische Listen. Kostet meist monatlich und lädt selbst wieder Dateien von einem fremden Server.
Einfacher eigener Banner: Zwei Schaltflächen, ein Dienst, die Auswahl wird im Browser gemerkt. Reicht für die meisten kleinen Websites.
Wir haben uns bei der eigenen Website für die einfache Variante entschieden. Ein Dienst, zwei Knöpfe, fertig. Je weniger mitläuft, desto weniger kann schiefgehen. Und desto schneller lädt die Seite, wie im Artikel Ladezeit verbessern beschrieben.
In zwei Minuten selbst prüfen
Das können Sie jetzt gleich machen, bevor Sie weiterlesen:
Privates Fenster öffnen und Ihre Website aufrufen.
Noch nix anklicken. Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge des Browsers und schauen Sie unter „Netzwerk“, ob schon Verbindungen zu fremden Diensten aufgebaut werden.
Auf „Ablehnen“ klicken und nachschauen, ob danach wirklich nix nachgeladen wird.
Seite neu laden: Kommt der Banner wieder? Dann wird Ihre Auswahl nicht gespeichert.
Wenn schon vor dem Klick Daten an einen Analyse- oder Werbedienst gehen, ist der Banner nur Dekoration.
„Das klickt eh jeder weg“
Stimmt wahrscheinlich. Und genau deshalb zahlt es sich aus, zu überlegen, ob Sie den Banner überhaupt brauchen. Jeder Banner ist eine Hürde zwischen dem Besucher und Ihrem Angebot.
Viele Betriebe haben Analytics eingebaut, weil es halt dazugehört, und schauen dann nie rein. Dann lieber weglassen. Weniger Technik, kein Banner, schnellere Website. Geht auch einfacher.
Quellen
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Telekommunikationsgesetz 2021, § 165 Abs. 3, abgerufen am 24. August 2026
- Österreichische Datenschutzbehörde: FAQ zum Thema Cookies und Datenschutz, abgerufen am 24. August 2026
- Cookie-Banner und Datenschutzerklärung von web-focus.at, Stand Oktober 2026, siehe Datenschutzerklärung