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Häufige Fragen zum Cookie-Banner

Nein. Einen Banner brauchen Sie nur, wenn Ihre Website Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt, die für den Betrieb nicht unbedingt erforderlich sind, etwa für Auswertung oder Werbung.

§ 165 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021. Danach ist die Erhebung solcher Daten nur zulässig, wenn der Nutzer aktiv und auf Grundlage klarer und umfassender Informationen eingewilligt hat. Für die weitere Verarbeitung gilt die DSGVO.

Ja. Google Analytics dient der Auswertung und ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Das Skript darf erst nach der Einwilligung geladen werden.

Mit zwei gleichwertigen Schaltflächen: nur notwendige Cookies oder alle. Google Analytics wird erst nach der Zustimmung geladen, und über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich lässt sich die Auswahl jederzeit ändern.

Das Telekommunikationsgesetz 2021 regelt, ob Informationen auf dem Gerät gespeichert oder ausgelesen werden dürfen, und verlangt dafür die Einwilligung. Die DSGVO regelt die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten und die Anforderungen an die Einwilligung, etwa Nachweis und einfachen Widerruf.

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