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Brauche ich AGB auf meiner Website?

AGB sind in Österreich keine Pflicht. Kein Gesetz verlangt, dass eine Website Allgemeine Geschäftsbedingungen hat. Sinnvoll sind sie, wenn Sie viele gleichartige Verträge schließen. Wer online an Verbraucher verkauft, muss allerdings umfangreich informieren und ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen einräumen, und das lässt sich in AGB am besten ordnen.

Die kurze Antwort

Nein, Sie müssen nicht. Das überrascht viele, weil gefühlt jede Website AGB hat. Aber es gibt in Österreich kein Gesetz, das Allgemeine Geschäftsbedingungen vorschreibt. Ein Impressum müssen Sie haben, eine Datenschutzerklärung praktisch auch. AGB nicht.

Die bessere Frage ist deshalb: Bringen sie Ihnen etwas? Und da kommt es darauf an, was Sie über die Website tun.

Was AGB sind

AGB sind Vertragsbedingungen, die Sie für viele Verträge vorformulieren. Statt mit jedem Kunden einzeln auszuhandeln, wann gezahlt wird und was bei Verzug passiert, schreiben Sie es einmal auf.

Ohne AGB haben Sie trotzdem einen gültigen Vertrag. Dann gilt einfach, was im Gesetz steht. Das ist oft gar nicht schlecht. Nur passt es halt nicht immer zu Ihrem Geschäft.

Wer sie braucht und wer nicht

AGB auf der Website: wer sie braucht
Ihre WebsiteAGB nötig?Warum
Visiten­karte mit Kontakt­formularNeinEs wird online kein Vertrag geschlossen
Dienst­leister mit Angebot per E-MailSinnvollZahlung, Fristen und Haftung einheitlich regeln
Online-Termin­buchung mit ZahlungSehr sinnvollStorno und Ausfall müssen geregelt sein
Webshop für VerbraucherPraktisch jaDie gesetzlichen Informations­pflichten sind umfangreich
Webshop nur für Unter­nehmenSinnvollMehr Spielraum, aber klare Regeln helfen
web-focus.atJaAbo-Verträge mit Laufzeit, Leistungs­umfang und Über­gabe

Der vierte Fall ist der strengste. Wer online an Verbraucher verkauft, hat nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz eine lange Liste an Informationen zu geben, bevor der Kunde bestellt. Die stehen sinnvollerweise in den AGB und im Bestellablauf.

Damit AGB überhaupt gelten

AGB auf der Website zu haben, reicht nicht. Sie gelten nur, wenn sie Teil des Vertrags geworden sind. Dafür muss der Kunde vor dem Abschluss darauf hingewiesen werden und sie lesen können.

  • Im Webshop: ein Hinweis mit Link direkt vor dem Bestellknopf. Üblich ist ein Kästchen zum Ankreuzen.

  • Im Angebot per E-Mail: ein Satz im Angebot und die AGB als Anhang oder Link.

  • Speicherbar: Nach § 11 des E-Commerce-Gesetzes müssen Vertragsbestimmungen und AGB so zur Verfügung stehen, dass der Nutzer sie speichern und wiedergeben kann. Ein Link auf eine Seite, die sich drucken lässt, oder ein PDF.

  • Nicht nachträglich: AGB, die erst auf der Rechnung stehen, kommen zu spät.

Der Link im Fußbereich jeder Seite ist gut, damit man sie findet. Er allein macht die AGB aber nicht zum Vertragsinhalt.

Was nicht drinstehen darf

In AGB kann man nicht hineinschreiben, was man will. Das Gesetz zieht Grenzen, vor allem gegenüber Verbrauchern.

  • Überraschende Klauseln: Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts, mit denen der Kunde nicht rechnen musste und die für ihn nachteilig sind, werden nach § 864a ABGB nicht Vertragsbestandteil.

  • Gröbliche Benachteiligung: Eine Klausel in AGB, die einen Teil gröblich benachteiligt, ist nach § 879 Abs. 3 ABGB nichtig.

  • Verbotene Klauseln gegenüber Verbrauchern: § 6 des Konsumentenschutzgesetzes enthält einen ganzen Katalog davon.

  • Unklare Klauseln: Eine unklar oder unverständlich abgefasste Bestimmung ist nach § 6 Abs. 3 KSchG unwirksam.

Das ist der Grund, warum kopierte AGB gefährlich sind. Sie kopieren die Fehler mit. Und Sie kopieren vielleicht Regeln aus Deutschland, die in Österreich so gar nicht gelten.

14 Tagebeträgt die Frist für den Rücktritt von einem Fernabsatzvertrag nach § 11 FAGG
0 Gesetzeschreiben AGB als solche vor; die Informationspflichten gelten aber auch ohne AGB

Webshop: das Rücktrittsrecht

Verbraucher können von einem Kauf im Internet grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Das steht in § 11 FAGG. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt werden.

Wichtig für Sie: Über dieses Recht müssen Sie informieren. Wer das nicht tut, verlängert die Frist. Sie beträgt dann zwölf Monate länger. Die Belehrung gehört also in die AGB und in die Bestellbestätigung.

Warum Abschreiben keine gute Idee ist

  • Es passt nicht: Die AGB eines Möbelhändlers helfen einem Fotografen nix.

  • Es kann unwirksam sein: Dann gilt statt Ihrer Klausel das Gesetz, und Sie haben sich auf etwas verlassen, das nicht hält.

  • Es kann fremdes Recht sein: Deutsche Muster verweisen auf deutsche Paragrafen.

  • Es kann selbst ein Rechtsverstoß sein: Fremde Texte zu übernehmen, kann Urheberrechte verletzen.

Der bessere Weg: ein Muster Ihrer Kammer als Ausgangspunkt, und dann jemand, der es an Ihren Betrieb anpasst.

Was sonst auf die Website muss

AGB sind freiwillig. Zwei andere Seiten nicht. Was ins Impressum gehört, steht im Artikel zum Impressum, und was in die Datenschutzerklärung gehört, im Artikel zur Datenschutzerklärung.

„Ohne AGB bin ich nicht abgesichert“

Das stimmt so nicht. Ohne AGB gilt das Gesetz, und das österreichische Vertragsrecht ist kein rechtsfreier Raum. Für einen Tischler, der Angebote schreibt und Rechnungen stellt, reicht das oft völlig.

Schlechte AGB sind schlechter als keine. Wenn Sie welche wollen, dann ordentliche. Unsere eigenen können Sie sich als Beispiel für einen Dienstleister mit Abo-Verträgen anschauen, übernehmen sollten Sie sie nicht.

Quellen

  1. Rechtsinformationssystem des Bundes: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 864a und § 879 Abs. 3, abgerufen am 6. Oktober 2026
  2. Rechtsinformationssystem des Bundes: Konsumentenschutzgesetz, § 6, abgerufen am 6. Oktober 2026
  3. Rechtsinformationssystem des Bundes: Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 4, § 11 und § 12, abgerufen am 6. Oktober 2026
  4. Rechtsinformationssystem des Bundes: E-Commerce-Gesetz, § 11, abgerufen am 6. Oktober 2026
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Web Focus, Stand Oktober 2026, siehe AGB

Häufige Fragen zu AGB auf der Website

Nein. In Österreich schreibt kein Gesetz Allgemeine Geschäftsbedingungen vor. Ohne AGB gelten die gesetzlichen Regeln. Die Informationspflichten, etwa für Webshops, bestehen aber unabhängig davon.

Nur wenn sie Vertragsbestandteil geworden sind. Der Kunde muss vor dem Abschluss darauf hingewiesen werden und sie lesen können. Nach § 11 ECG müssen sie außerdem speicherbar und wiedergabefähig sein.

Davon ist abzuraten. Kopierte AGB passen selten zum eigenen Geschäft, können unwirksame Klauseln oder fremdes Recht enthalten, und die Übernahme fremder Texte kann Urheberrechte verletzen.

Sie müssen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz vor der Bestellung umfangreich informieren, unter anderem über das Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach § 11 FAGG. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

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