Der Text, den keiner liest und jeder braucht
Die Datenschutzerklärung ist der längste Text auf den meisten Websites. Und der, bei dem am meisten abgeschrieben wird. Ich seh regelmäßig Erklärungen, in denen ein Newsletter beschrieben wird, den es gar nicht gibt. Dafür fehlt das Kontaktformular, das auf der Seite sehr wohl da ist.
Genau das ist das Problem. Die Erklärung muss beschreiben, was auf Ihrer Website wirklich passiert. Nicht mehr und nicht weniger.
Was Art. 13 DSGVO verlangt
Sobald Sie Daten von Besuchern erheben, müssen Sie informieren. Und Daten erheben Sie praktisch immer, schon weil der Server bei jedem Aufruf die IP-Adresse verarbeitet.
| Angabe | Was das heißt |
|---|---|
| Verantwortlicher | Name und Kontaktdaten Ihres Betriebs |
| Zweck und Rechtsgrundlage | Wozu Sie die Daten verarbeiten und worauf Sie sich stützen, zum Beispiel Einwilligung oder Vertrag |
| Berechtigte Interessen | Wenn Sie sich darauf berufen: welche es sind |
| Empfänger | Wer die Daten bekommt, etwa der Hoster oder ein Formular-Dienst |
| Drittland | Ob Daten in ein Land außerhalb der EU gehen |
| Speicherdauer | Wie lange Sie speichern oder nach welchen Kriterien |
| Rechte | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit |
| Widerruf | Dass eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann |
| Beschwerde | Das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, in Österreich bei der Datenschutzbehörde |
Art. 12 der DSGVO sagt außerdem, wie die Information auszusehen hat: präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich, in klarer und einfacher Sprache. Ein Link im Fußbereich jeder Seite ist dafür der übliche Weg.
Welche Dienste typischerweise hineingehören
Gehen Sie Ihre Website einmal Seite für Seite durch und schreiben Sie auf, was dort läuft. Meistens kommt diese Liste heraus:
Hosting und Server-Logfiles: Wer hostet die Seite, und was wird beim Aufruf protokolliert?
Kontaktformular und E-Mail: Welche Daten fragen Sie ab, wohin gehen sie, wie lange bleiben sie?
Cookies und Analyse: Welche Werkzeuge laufen, und ab wann? Mehr dazu im Artikel zum Cookie-Banner.
Eingebundene Inhalte: Karten, Videos, Schriften oder Buchungssysteme von anderen Anbietern.
Bewerbungen: Wenn Sie Stellen ausschreiben, gehört auch das hinein.
Was ich oft sehe: Auf der Seite ist eine Karte eingebunden oder ein Video, und in der Erklärung steht kein Wort davon. Jede Einbindung, die Daten an einen anderen Anbieter schickt, muss drinstehen.
Warum ein Mustertext allein nicht reicht
Ein Generator oder ein Muster ist ein guter Anfang. Schlecht wird es, wenn man das Ergebnis ungelesen einfügt.
Die Höchststrafe trifft keinen Tischler mit fünf Mitarbeitern, das ist schon klar. Aber eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde kann jeder Besucher einbringen. Und dann schaut jemand genau hin.
Prüfen Sie den Text deshalb gegen die Wirklichkeit. Stimmt die Firmenadresse mit dem Impressum überein? Sind alle Dienste genannt? Und ist nix beschrieben, das es auf der Seite gar nicht gibt?
Die Erklärung lebt mit der Website
Der häufigste Fehler passiert nicht beim Start. Er passiert ein Jahr später. Jemand baut ein neues Werkzeug ein, einen Chat oder eine Terminbuchung, und an die Datenschutzerklärung denkt keiner.
Machen Sie es sich einfach: Immer wenn etwas Neues auf die Website kommt, stellen Sie eine Frage. Gehen dabei Daten an jemand anderen? Wenn ja, gehört es in die Erklärung.
Bei uns läuft das so: Wenn wir für einen Kunden einen neuen Dienst einbinden, sagen wir dazu, dass die Erklärung angepasst werden muss. Den Text selbst muss am Ende jemand verantworten, der das rechtlich beurteilen darf. Das können und dürfen wir nicht.
Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, Art. 12, 13 und 83, abgerufen am 8. September 2026
- Wirtschaftskammer Österreich: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutzerklärung / Infopflichten, abgerufen am 8. September 2026
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Datenschutzgesetz, abgerufen am 8. September 2026
- Datenschutzerklärung von web-focus.at, Stand Oktober 2026, siehe Datenschutzerklärung