Worum es geht
Google Fonts ist eine Sammlung von Schriften, die jeder kostenlos verwenden darf. Viele Websites nutzen sie. Die Schriften selbst sind auch nicht das Problem.
Das Problem ist die Art, wie sie eingebunden werden. Es gibt zwei Wege. Entweder lädt der Browser des Besuchers die Schrift bei jedem Aufruf von einem Google-Server. Oder die Schriftdatei liegt auf Ihrem eigenen Server, gleich neben den Bildern. Der Besucher sieht keinen Unterschied. Rechtlich ist er aber da.
Das Urteil aus München
Am 20. Jänner 2022 hat das Landgericht München I entschieden: Eine Website hatte Google Fonts so eingebunden, dass die IP-Adresse des Besuchers ohne dessen Einwilligung an Google übermittelt wurde. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die DSGVO und sprach dem Kläger 100 € Schadenersatz zu.
Der Betrag ist klein. Die Folgen waren es nicht. Im Sommer 2022 bekamen laut Wirtschaftskammer mehrere tausend österreichische Unternehmen Abmahnungen, in denen pauschal 190 € pro Website gefordert wurden: 100 € Schadenersatz und 90 € Anwaltskosten.
Ob das berechtigt war, hat die Gerichte lange beschäftigt. In einem Musterverfahren hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien laut Wirtschaftskammer entschieden, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung rechtsmissbräuchlich sind. Die Entscheidung war laut WKO, Stand 13. Jänner 2026, nicht rechtskräftig. Gelernt haben daraus trotzdem alle: Das Thema lässt sich mit wenig Aufwand ganz vermeiden.
In zwei Minuten prüfen
Sie brauchen dafür kein Programm, nur Ihren Browser.
Website öffnen und mit der rechten Maustaste auf „Untersuchen“ klicken.
Reiter „Netzwerk“ wählen und die Seite neu laden.
Oben ins Filterfeld „google“ tippen.
Nachschauen: Tauchen Einträge mit „fonts.googleapis.com“ oder „fonts.gstatic.com“ auf, werden Schriften von Google geladen.
Bleibt die Liste leer, ist bei den Schriften alles in Ordnung. Machen Sie den Test auf mehreren Seiten, nicht nur auf der Startseite. Manchmal lädt ein einzelnes Zusatzprogramm die Schrift nur dort, wo es eingebaut ist.
Zwei Wege im Vergleich
| Merkmal | Von Google geladen | Lokal eingebunden |
|---|---|---|
| Wo die Schrift liegt | Auf Servern von Google | Auf Ihrem eigenen Server |
| Verbindung zu Google | Bei jedem Seitenaufruf | Keine |
| IP-Adresse geht an Google | Ja | Nein |
| Einwilligung nötig | Nach dem Münchner Urteil ja | Nein |
| Aufwand | Keiner | Einmalig, etwa eine Stunde |
| web-focus.at | – | Beide Schriften liegen auf dem eigenen Server |
Bei uns sind die Schriften „Instrument Sans“ und „Inter“ lokal eingebunden. Für das Laden wird keine Verbindung zu Google aufgebaut. Das steht auch so in unserer Datenschutzerklärung, und so bauen wir es für jeden Kunden.
So wird umgestellt
Das ist Arbeit für die Person, die Ihre Website betreut. Sie müssen es nicht selbst machen, aber Sie sollten wissen, was zu tun ist.
Schriftdateien herunterladen, am besten im Format WOFF2, das ist klein und wird von allen aktuellen Browsern verstanden.
Auf den eigenen Server legen und im Stylesheet der Website einbinden.
Den alten Verweis auf Google entfernen. Das wird gern vergessen, dann lädt die Seite beides.
Zusatzprogramme prüfen: Karten, Formular-Werkzeuge, Videos und Baukasten-Module bringen oft ihre eigenen Google-Schriften mit.
Noch einmal testen, mit dem Netzwerk-Reiter von oben.
Danach passen Sie die Datenschutzerklärung an. Wenn dort noch steht, dass Schriften von Google geladen werden, stimmt der Text nicht mehr.
Nicht nur Schriften
Die Schriften sind das bekannteste Beispiel. Dasselbe gilt aber für alles, was Ihre Website von fremden Servern nachlädt: eingebettete Karten, Videos, Symbolsammlungen, Zählpixel.
Bei jedem dieser Dienste geht die IP-Adresse des Besuchers an den Anbieter. Manche davon brauchen eine Einwilligung, bevor sie geladen werden dürfen. Wie das mit dem Banner zusammenhängt, steht im Artikel zum Cookie-Banner.
„Ein Cookie-Banner reicht doch“
Leider nicht automatisch. Ein Banner hilft nur, wenn die Schrift wirklich erst nach dem Klick auf „Akzeptieren“ geladen wird. Bei vielen Websites lädt sie aber schon davor. Dann ist der Banner Dekoration.
Und ehrlich: Wozu eine Einwilligung für eine Schrift einholen, wenn es ohne geht? Lokal einbinden, fertig. Die Seite wird dadurch meistens sogar ein bissl schneller.
Quellen
- Landgericht München I, Urteil vom 20. Jänner 2022, Az. 3 O 17493/20 (deutsches Gericht; ohne Link)
- Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, Art. 6 und 82, abgerufen am 22. September 2026
- Wirtschaftskammer Österreich: Abmahnungen wegen Google Fonts, Stand 13. Jänner 2026, abgerufen am 22. September 2026
- Datenschutzerklärung von web-focus.at, Abschnitt „Schriftarten“, Stand Oktober 2026, siehe Datenschutzerklärung