Es geht verdammt einfach
Ein Satz eintippen, zehn Sekunden warten, und da ist das Bild. Ein Handwerker bei der Arbeit, eine freundliche Ordination, ein Büro mit Blick über die Stadt. Kein Fotograf, kein Termin, keine Rechnung.
Ich versteh jeden, der das nutzt. Aber gerade weil es so einfach geht, sollte man kurz überlegen, wo es passt und wo nicht. Und die Rechtslage ist seit heuer ein Stück genauer geworden.
Wo KI-Bilder passen und wo nicht
Fragen Sie sich bei jedem Bild: Soll es eine Stimmung erzeugen oder etwas belegen?
| Verwendung | KI-Bild? | Warum |
|---|---|---|
| Hintergrund, Muster, Illustration | Ja | Niemand hält es für ein Foto Ihres Betriebs |
| Symbolbild zu einem Ratgeber-Artikel | Ja | Es illustriert ein Thema, es belegt nichts |
| Team und Ansprechpartner | Nein | Der Kunde will wissen, wer wirklich kommt |
| Referenzen und fertige Arbeiten | Nein | Das wäre ein Beleg für etwas, das es nicht gibt |
| Vorher-nachher-Bilder | Nein | Ein erfundenes Ergebnis ist eine falsche Aussage |
| Produktfotos im Shop | Nur das echte Produkt | Das Bild muss zeigen, was geliefert wird |
| Räume, Geschäft, Werkstatt | Mit Vorsicht | Wer hinkommt, erwartet, was er gesehen hat |
Die Faustregel: Sobald ein Bild für den Kunden wie ein Beweis ausschaut, muss es echt sein. Ein erfundenes Teamfoto ist kein Kavaliersdelikt. Der Kunde merkt es spätestens, wenn jemand anderer vor der Tür steht.
Urheberrecht: Wem gehört ein KI-Bild?
Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt Werke als „eigentümliche geistige Schöpfungen“ (§ 1 UrhG). Dahinter steht die Vorstellung, dass ein Mensch etwas geschaffen hat. Bei einem Bild, das ein Programm auf einen kurzen Befehl hin erzeugt, ist nach verbreiteter Auffassung fraglich, ob überhaupt ein Urheberrecht entsteht.
Das hat zwei Seiten.
Für Sie als Nutzer: Sie können ein KI-Bild möglicherweise nicht gegen Nachahmer schützen. Wenn jemand es kopiert, haben Sie wenig in der Hand.
Die Bedingungen des Werkzeugs: Jeder Anbieter regelt selbst, was Sie mit den Bildern tun dürfen. Bei manchen ist die gewerbliche Nutzung nur im bezahlten Tarif erlaubt. Lesen Sie das nach.
Fremde Rechte bleiben: Erzeugt die KI etwas, das einem geschützten Werk, einer Marke oder einer bekannten Figur sehr ähnlich ist, kann das trotzdem Rechte verletzen. „Das hat die KI gemacht“ ist keine Ausrede.
Was für normale Fotos gilt, hab ich im Artikel über Bildrechte beschrieben.
Menschen auf KI-Bildern
Hier wird es heikel. Wenn ein KI-Bild einer echten Person ähnlich sieht, greift das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG genauso wie bei einem Foto. Das gilt erst recht, wenn Sie ein echtes Foto als Vorlage hochladen und verändern lassen.
Keine echten Personen nachbilden, auch keine Prominenten, auch nicht „nur so ähnlich“.
Keine Fotos von Mitarbeitern oder Kunden hochladen, ohne dass diese zugestimmt haben. Sie geben damit ihre Daten an den Anbieter des Werkzeugs weiter.
Erfundene Personen nicht als echte ausgeben: Ein KI-Gesicht mit dem Namen „Ihre Beraterin Frau Maier“ ist eine Täuschung.
Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Nicht jedes. Die KI-Verordnung der EU verlangt in Art. 50 Abs. 4, dass Betreiber sogenannte Deepfakes offenlegen. Gemeint sind Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen merklich ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Diese Pflicht gilt seit 2. August 2026.
Erkennbare Illustration, Muster, Zeichnung: fällt nicht darunter.
Fotorealistisches Bild einer wirklichen Person oder eines wirklichen Ortes: muss als künstlich erzeugt oder verändert offengelegt werden.
Im Zweifel: ein kurzer Hinweis beim Bild, zum Beispiel „KI-generiertes Bild“. Das kostet nix und schafft Klarheit.
Werbung darf nicht täuschen
Unabhängig von der KI-Verordnung gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Nach § 2 UWG ist eine Geschäftspraktik irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält oder sonst geeignet ist, über das Unternehmen oder das Produkt zu täuschen.
Ein Bild ist auch eine Angabe. Wenn Ihre Website ein Geschäftslokal zeigt, das es so nicht gibt, oder ein fertiges Projekt, das nie gebaut wurde, kann das irreführend sein. Ob es im Einzelfall so ist, beurteilt ein Gericht. Ich würd es nicht darauf ankommen lassen.
So machen Sie es richtig
Echte Fotos, wo es um Vertrauen geht: Team, Arbeit, Räume. Ein Nachmittag mit einem Fotografen reicht für Jahre.
KI-Bilder, wo es um Stimmung geht: Hintergründe, Illustrationen, Symbolbilder.
Nachbearbeiten ist etwas anderes: Ein echtes Foto aufhellen oder den Himmel verbessern ist kein Problem. Einen Mitarbeiter hineinmontieren, den es nicht gibt, schon.
Dokumentieren: Notieren Sie, welches Bild mit welchem Werkzeug erzeugt wurde. Wenn einmal jemand fragt, wissen Sie es.
Für Texte gilt Ähnliches. Was Google zu KI-Texten sagt und wo Menschen schreiben müssen, steht im Artikel KI-Texte für die Website.
„Das merkt doch keiner“
Öfter, als man denkt. Zu glatte Haut, seltsame Hände, Schrift im Hintergrund, die keine ist. Und selbst wenn das Bild perfekt ist: Der Kunde merkt es, wenn er bei Ihnen steht und nix so ausschaut wie auf der Website.
Vertrauen verliert man schneller, als man es aufbaut. Ein ehrliches Handyfoto aus der Werkstatt ist mir lieber als das schönste Bild von einem Betrieb, den es nicht gibt.
Quellen
- KI-Verordnung der EU, Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Z 60, Art. 50 Abs. 4 und Art. 113, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Urheberrechtsgesetz, § 1 und § 78, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 2, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Google Search Central: Leitfaden zur Verwendung generativer KI-Inhalte, abgerufen am 9. Oktober 2026