Die ehrliche Antwort zuerst
„Was kostet bei euch ein Onlineshop?“ Die Frage höre ich regelmäßig. Meine Antwort ist dann meistens eine Gegenfrage: Brauchen Sie wirklich einen? Dazu komme ich weiter unten.
Zuerst zu den Kosten. Ein Shop ist keine Website mit einem Warenkorb dran. Er ist ein kleiner Betrieb für sich: Produkte wollen fotografiert und beschrieben werden, Zahlungen laufen über einen Anbieter, der mitschneidet, Pakete gehen raus und kommen zurück, und das Gesetz verlangt deutlich mehr Angaben als bei einer normalen Firmenseite.
Deshalb rechne ich nie nur den Aufbau. Was zählt, ist das erste Jahr, mit allem, was laufend dazukommt.
Die Posten im Überblick
Diese Kosten kommen bei praktisch jedem Shop zusammen, egal ob klein oder groß:
Aufbau: Design, Kategorien, Produktvorlagen, Zahlungsarten, Versandregeln, Steuern. Das ist der einmalige Brocken.
Shopsoftware und Hosting: eine monatliche Gebühr für das Shopsystem oder für den Server, auf dem es läuft, oft beides.
Zahlungsgebühren: Für Kartenzahlung und Co. verlangt der Zahlungsanbieter pro Bestellung einen Anteil vom Umsatz, manchmal plus einen Fixbetrag.
Rechtstexte: AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und die Angaben im Bestellvorgang. Die sollte jemand prüfen, der sich auskennt.
Produktfotos und -texte: Jedes Produkt braucht Bilder und eine Beschreibung. Bei 50 Produkten ist das richtig Arbeit.
Wartung: Updates von Software und Erweiterungen, Sicherungen, kleine Anpassungen.
Versand und Verpackung: Kartons, Etiketten, Porto, Retouren.
Ihre eigene Zeit: Bestellungen bearbeiten, Fragen beantworten, Lager pflegen. Die steht in keiner Rechnung, kostet aber am meisten.
Eine Beispielrechnung fürs erste Jahr
Damit Sie ein Gefühl für die Größenordnung kriegen, hab ich einen kleinen Shop durchgerechnet: 50 Produkte, Verkauf an Privatkunden in Österreich, 30.000 € Umsatz im ersten Jahr. Alle Werte sind Annahmen, die Sie mit Ihren eigenen Angeboten ersetzen sollten.
| Posten | Annahme | Erstes Jahr |
|---|---|---|
| Aufbau des Shops | einmalig | 4.000 € |
| Shopsoftware und Hosting | 50 € pro Monat | 600 € |
| Zahlungsgebühren | 2 % von 30.000 € Umsatz | 600 € |
| Prüfung der Rechtstexte | einmalig | 1.000 € |
| Produktfotos und -texte | 50 Produkte zu je 30 € | 1.500 € |
| Wartung und Updates | 100 € pro Monat | 1.200 € |
| Summe | ohne Versand und eigene Zeit | rund 8.900 € |
Was mir bei solchen Rechnungen immer auffällt: Der Aufbau ist nicht einmal die Hälfte. Der größere Teil kommt laufend, Jahr für Jahr. Und im zweiten Jahr fallen zwar Aufbau und Fotos weg, dafür kommen neue Produkte, neue Fotos und neue Vorschriften.
Die Rechtstexte werden mehr, nicht weniger
Wer an Privatkunden verkauft, muss vor der Bestellung eine ganze Reihe von Angaben machen: wer Sie sind, was das Produkt kostet, wie geliefert und bezahlt wird, wie der Rücktritt funktioniert. Das regelt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Bei Ihrer normalen Firmenseite brauchen Sie das alles nicht.
Und es ist heuer noch einmal mehr geworden. Laut Wirtschaftskammer gelten für Verträge ab 27. September 2026 neue Informationspflichten, unter anderem ein hervorgehobener Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung mit einem einheitlichen Label. Für Verträge ab 1. Oktober 2026 kommt die Pflicht zu einer Widerrufsfunktion dazu, einem eigenen Knopf, mit dem Kunden online zurücktreten können.
Für Ihre Kosten heißt das: Rechtstexte sind kein einmaliger Posten. Ändert sich das Gesetz, müssen Shop und Texte nachziehen. Welche Pflichten genau für Ihren Shop gelten, klären Sie bitte mit Ihrer Kammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt. Wie es bei den AGB aussieht, steht im Artikel Brauche ich AGB auf meiner Website?.
Die Kosten, die man gern vergisst
Neben der Rechnung oben gibt es Posten, die erst im Betrieb auffallen. Retouren zum Beispiel: Das Paket kommt zurück, die Ware muss geprüft und wieder eingelagert werden, und das Porto zahlen je nach Ihren Bedingungen oft Sie.
Dann die Sichtbarkeit. Ein Shop, den niemand findet, verkauft nix. Für Google brauchen Sie gute Produkttexte, für Werbung ein Budget. Was Anzeigen kosten können, steht im Artikel Was kostet Google Ads?.
Und die Fotos. Bilder vom Hersteller dürfen Sie nicht einfach übernehmen, wenn Sie keine Erlaubnis haben. Mehr dazu im Artikel über Bildrechte.
Brauchen Sie überhaupt einen Shop?
Jetzt zur Gegenfrage vom Anfang. Viele Betriebe, die mich nach einem Shop fragen, verkaufen in Wahrheit Leistungen, Einzelstücke oder Produkte, bei denen vor dem Kauf ohnehin geredet wird: eine Küche, ein Fenster, eine Torte für die Hochzeit, ein Wartungsvertrag.
Da passt ein Warenkorb nicht. Da passt eine gute Produktseite mit Fotos, Preisrahmen und einem Knopf „Anfrage senden“. Das ist eine ganz normale Website, ohne Zahlungsanbieter, ohne Widerrufsfunktion und ohne Lager im System.
Ein Shop lohnt sich eher, wenn Sie viele gleiche Produkte zu festen Preisen verkaufen, die man ohne Beratung bestellen kann.
Eine Anfrage-Website reicht eher, wenn jedes Geschäft anders ist, beraten wird oder der Preis vom Aufwand abhängt.
Ein Mittelweg: Produkte zeigen, Preise nennen, Bestellung per Anfrage, Telefon oder im Geschäft. Das kostet nur einen Bruchteil.
Was eine normale Website kostet, habe ich im Artikel Was kostet eine Website in Österreich? aufgeschlüsselt. Und wie Sie mehr Anfragen bekommen, steht unter Mehr Anfragen über die Website.
„Online verkaufen alle, also brauch ich das auch“
Das Argument verstehe ich. Aber online gefunden werden und online verkaufen sind zwei verschiedene Dinge. Für das Erste braucht jeder Betrieb eine Website. Für das Zweite braucht man Produkte, die sich dafür eignen, und die Zeit, einen Shop jeden Tag zu betreuen.
Mein Rat: Rechnen Sie das erste Jahr ehrlich durch, mit allen Posten aus der Tabelle und mit Ihrer Zeit. Und vergleichen Sie es mit dem Umsatz, den Sie realistisch erwarten. Geht sich das nicht aus, fangen Sie mit einer Anfrage-Website an. Ausbauen kann man später immer noch.
Ob Ihre jetzige Website für Anfragen gut aufgestellt ist, zeigt Ihnen der kostenlose Website-Check. Einen Shop bauen wir nicht, das sag ich gleich dazu.
Quellen
- Wirtschaftskammer Österreich: Informationspflichten für Webshops ab 2026, Stand 31. August 2026, abgerufen am 12. Oktober 2026
- Wirtschaftskammer Niederösterreich: Der Weg zum eigenen Webshop, abgerufen am 12. Oktober 2026
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), abgerufen am 12. Oktober 2026